IHT Wildeshausen

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Gutachten

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Von mir können Sie jederzeit vollste Integrität, eine hohe Einsatzbereitschaft und innovatives Denken erwarten. Wenn es um die zuverlässige Erstellung von Gerichts-, Privat- oder Schiedsgutachten geht, bin ich Ihr Fachmann, auf den Sie sich jederzeit verlassen können. Gutachten dienen der Überprüfung von Bauelementen wie Fenster, Tore, Wintergärten, Türen etc. hinsichtlich der vorgebrachten Beanstandung. Zudem gilt es, mit Gutachten eine Beweissicherung zu gewährleisten. Diese empfiehlt sich auch, wenn aufgrund des Baufortschritts Mängel nur noch sehr schwer oder eingeschränkt nachzuweisen bzw. festzustellen sind.

Wünschen Sie ein Angebot oder weitere Informationen über mich, dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.


Je nach Aufgabenstellung biete ich folgende Leistungen an:

  • Feststellung von vorhandenen Schäden und Mängeln
  • Aufklärung der Ursachen für die Mängel und Schäden
  • Erarbeitung von Lösungsmaßnahmen für die Mängelbeseitigung
  • neutrale technische Beurteilung und Vermittlung
  • Einschätzung der Kosten für die notwendigen Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Bestimmung der Verantwortlichen

Vorteile von Privatgutachten:

  • Sie ermöglichen dem Anwalt, dem Gericht eine richtige Darstellung der Situation bzw. Problematik zu liefern.
  • Der Sach- und Schadensstand wird dem Gericht sachkundig dargestellt und ausreichend nahegebracht.
  • Ein ordentlich erstelltes Gutachten bringt das Gericht dazu, das Verfahren nicht voreilig durch ein abweisendes Urteil zu beenden.
  • Der beratende Rechtsanwalt kann anhand eines Gutachtens die Lage besser erfassen und somit seinen Mandanten besser beraten. Auch sind die Erfolgsaussichten eines Verfahrens optimaler einzuschätzen.

Vorteile von Schiedsgutachten:

  • Schiedsgutachten bieten sich an, wenn beide Parteien an einer gütlichen Einigung interessiert sind.
  • Sie stellen eine große Chance auf eine außergerichtliche Streitbeilegung dar.
  • Die Parteien sparen oft viel Zeit, unnötig hohe Kosten und bewahren so möglicherweise die gute oder zumindest neutrale Beziehung.
  • Parteien einigen sich im Vorfeld auf einen Sachverständigen und schließen einen gemeinsamen Vertrag ab.